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   OLG Hamm, 12.05.2000 - 11 UF 207/99   

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https://dejure.org/2000,14058
OLG Hamm, 12.05.2000 - 11 UF 207/99 (https://dejure.org/2000,14058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2000 - 11 UF 207/99 (https://dejure.org/2000,14058)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 11 UF 207/99 (https://dejure.org/2000,14058)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.09.1996 - 12 UF 337/95

    Anforderungen an die gerichtliche Geltendmachung von Kranken- und

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2000 - 11 UF 207/99
    Altersvorsorgeunterhalt muß im Hinblick auf seine Zweckbestimmung betragsmäßig verlangt werden; der Gläubiger muß konkret sehen, welche Auswirkungen das Verlangen auf die Höhe des Elementarunterhalts hat (OLG Hamm, FamRZ 97, S. 1278; Köhler/ Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 8. Auflage, Rdnr. 432; Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Auflage, § 1578, Rdnr. 46).
  • OLG Hamm, 18.12.2015 - 13 UF 31/14

    Berücksichtigung der Einkünfte eines Arztes aus einer während der Trennungszeit

    Den Altersvorsorgeunterhalt hat die Antragsgegnerin - dies ist im Hinblick auf seine Zweckbestimmung erforderlich (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 1220) - auch betragsmäßig konkret verlangt.
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 463/03

    Zeugenentschädigung: Bemessung bei Entsendung eines auf eigene Rechnung

    Voraussetzung ist jedoch, dass dem Zeugen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, wobei diese regelmäßig in der dem Vertreter zu zahlenden Vergütung bestehen (vgl. dazu die jeweiligen Sachverhalte in OLG Karlsruhe MDR 1993, 89; OLG Düsseldorf MDR 1993, 485; OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 20; LSG Niedersachsen, SozVers 2000, 305; ferner Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 11 Rdn. 2.5).
  • KG, 16.03.2004 - 1 W 460/03
    Voraussetzung ist jedoch, dass dem Zeugen tatsächlich Aufwendungen entstanden sind, wobei diese regelmäßig in der dem Vertreter zu zahlenden Vergütung bestehen (vgl. dazu die jeweiligen Sachverhalte in OLG Karlsruhe MDR 1993, 89 [OLG Karlsruhe 11.05.1992 - 11 W 182/91] ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 485; OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 20; LSG Niedersachsen, SozVers 2000, 305; ferner Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 22. Aufl., § 11 Rdn. 2.5).
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